AGB – ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Northern Explorers AS
Stand 10/2024
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformular (Reiseanmeldung) wird Northern Explorers AS (nachfolgend Reiseveranstalter genannt) der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Mit unserer schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) wird der Vertrag verbindlich.
1.2 Wenn die Vertragspartei in der Anmeldung für die Reise weitere Reiseteilnehmer anmeldet, so ist die Vertragspartei automatisch verantwortlich für alle daraus entstehenden Verpflichtungen, welche sich aus dem Vertrag und den allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters ergeben, auch wenn diese andere Personen in der Anmeldung betreffen.
1.3 Die Vertragspartei muss uns die entsprechenden persönlichen Daten, welche für die Buchung benötigt werden, zustellen. Unrichtige oder unvoll- ständige Daten können zu fehlerhaften Buchungen von Flugtickets usw. führen. Der Reiseveranstalter kann in solchen Fällen nicht verantwortlich gemacht werden.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird sofort eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung zum auf der Rechnung genannten Termin vor Reisebeginn zu bezahlen.
2.2 Wenn die Vertragspartei eine Zahlung nicht leistet, wird der Reiseveranstalter eine schriftliche Erinnerung senden. Wenn auch nach dieser schriftlichen Erinnerung eine Zahlung ausbleibt, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Vertrag umgehend zu kündigen. Er ist hierbei berechtigt, Stornierungsgebühren zu erheben (siehe Punkt 6.1).
3. Leistungen
3.1 Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt (oder Webseite) bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.2 Die wesentlichen Inhalte der Reise sind in der Rechnung aufgelistet. Sollten nachweisbare und nicht kommunizierte Abweichungen zu Inklusiv- Leistungen zum Zeitpunkt der Buchung enthalten sein, hat der Reisende Anspruch auf Änderung der Rechnung.
3.3 Der Reiseveranstalter trägt weder Verantwortung für Fotos, Broschüren und Werbematerial veröffentlicht von Dritten, noch für Versprechungen und “Sonderabsprachen” zwischen dem Vertragspartner und einer dritten (vermittelnden) Partei.
4. Leistungs – und Preisänderungen, Absage
4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eingetreten und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Wir sind berechtigt, eine Reise bis 30 Tage vor Beginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In solch einem Fall werden wir der Vertragspartei eine andere Reise anbieten. Wenn die Vertragspartei diese Alternative nicht akzeptiert, werden eingezahlte Beträge voll zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind dagegen ausgeschlossen.
4.3 Weiterhin sind wir im Falle unvorhergesehener Ereignisse und höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetter- oder Eisbedingungen) berechtigt, eine Tour abzusagen. Wenn Fälle von höherer Gewalt vor dem Abreisedatum auftreten, wird der gezahlte Reisepreis erstattet. Sollte es während einer Tour dazu kommen, werden wir versuchen, Alternativen anzubieten. Sollte dies unmöglich sein, so können entweder wir oder die Vertragspartei die Reise beenden. Die Vertragspartei ist in diesem Fall verantwortlich für mögliche unvorhergesehene Kosten (z.B. Flugumbuchungen), wenn sie die Reise beendet.
4.4 Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so sind wir berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die unvorhersehbar waren; die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich Wechselkurse, behördlich festgelegte Tarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
4.5 Wenn es zu Änderungen im Reiseablauf wegen Wetteränderungen, aus seemännischen Gründen oder auch wegen Packeisbewegungen kommt, so berechtigt dies nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter. Ebenso ist dieser nicht verantwortlich für nicht erfüllte persönliche Erwartungen und falls einzelne (in der Reisebeschreibung genannte) Orte aus o.g. oder logistischen Gründen nicht besucht werden können.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter.
6. Rücktritt oder Umbuchung durch den Reisenden
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung des Stornosatzes ist, auch bei telefonischer Stornierung, der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. In solchen Fällen sind wir berechtigt, folgenden Anteil des totalen Reisepreises einzubehalten:
Individualreisen/Gruppenreisen
– bis einschließlich 180 Tage vor Reisebeginn 30% zzgl. 150€ Bearbeitungsgebühr pro Person
– ab 179 Tage und bis einschließlich 90 Tage vor Reisebeginn 60% zzgl. 150€ Bearbeitungsgebühr pro Person
– ab 89 Tage und bis einschließlich Reisebeginn 100% ohne Bearbeitungsgebühr
Vollcharterbuchungen
Wird das gesamte Schiff storniert, gelten dieselben Stornobedingungen wie für Individualreisen bzw. im Falle von gesonderten Stornobedingungen diese lt. letztgültiger Rechnung. Werden nur einzelne Personen storniert und keine Ersatzperson genannt, so fallen ab dem Erhalt der Buchungsbestätigung 100% Stornokosten für diese Pax an, da es sich um eine Vollcharterbuchung und keinen Einzelplatz handelt.
6.2 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es fallen folgende Bearbeitungspauschalen an:
– Umbuchung auf eine andere Destination: 250€ pro Person plus evtl. Preisdifferenz
– Umbuchung auf einen anderen Reisetermin derselben Tour: 150€ pro Person plus evtl. Preisdifferenz
7. Mitwirkungspflicht des Reisenden
7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, den Anweisungen des Reiseveranstalters und deren Reiseleitung Folge zu leisten.
7.2 Bei Zuwiderhandlungen, welche zu Störungen oder auch Gefährdungen der eigenen Person, der Mitreisenden oder den Guides führen können, wird die Vertragspartei vom Reiseveranstalter oder in dessen Namen von der weiteren Reise oder bestimmten Aktivitäten ausgeschlossen. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Reisepreises.
7.3 Sollte eine solche Störung des Ablaufes durch Missachtung von Anweisungen seitens des Reisenden erfolgen, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
7.4 Auch kann der Reisende von Tauch- und anderen Aktivitäten ausgeschlossen werden, wenn er/sie hierfür nicht über die geeignete Tauchausrüstung oder Ausbildung (wie vom Reiseveranstalter in der Reisebeschreibung verlangt) verfügt. Dies berechtigt ebenfalls nicht zu einer Minderung des Reisepreises.
8. Tauchen und andere Aktivitäten
8.1 Alle gebuchten Leistungen und Aktivitäten, z.B. der Aufenthalt auf Schiffen, Schnorcheltauchen und Tauchen mit Gerät, finden zu 100% auf eigenes Risiko statt. Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Schäden, Verletzungen, Erkrankungen oder Todesfälle.
8.2 Wenn der Reisende an Tauch- oder Schnorchelaktivitäten teilnimmt, wird der Reiseveranstalter bzw. ein Guide an Bord des Schiffes den Reisenden dazu auffordern, einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen, welcher bestätigt, dass der Reisende auf eigenes Risiko handelt.
8.3 In jedem Fall muss der Reisende ein gültiges Gesundheitszeugnis (unterzeichnet von einem Arzt) mit sich führen und ist dem Reise- veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen; ebenso eine Kopie des international gültigen Nachweises zur Tauchausbildung (Tauchschein).
8.4 Die von uns angebotenen Reisen sind oft Expeditionen in abgelegene Gebiete mit stark eingeschränkter Infrastruktur und ohne medizinische Einrichtungen. Bei der Buchung einer solchen Tour muss sich die Vertragspartei darüber im Klaren sein, dass es sich um keinen Pauschalurlaub handelt.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wenn der Reiseveranstalter gemäß der Punkte 4.2 oder 4.3 dazu gezwungen ist, eine Reise zu stornieren, so wird lediglich der bereits bezahlte Reisepreis an die Vertragspartei erstattet. Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für andere Kosten im Zusammenhang mit der Reise.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass Sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufgeben oder mindern.
9.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung und Verjährung: die Haftung des Reiseveranstalters ist abgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.4 Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
9.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Hotels, Ausflüge etc.) und die in Reisebeschreibung oder in der Rechnung als Fremdleistungen bzw. „Nicht enthaltene Leistungen“ gekennzeichnet werden.
9.6 Die Teilnahme an Schnorchel- und Tauchprogrammen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
9.7 Die Abtretung von Reiseansprüchen gegen den Reiseveranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
10. Versicherung
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden aufgrund einer fehlenden Versicherung entstehen. Für Taucher ist das Vorhandensein oder der Abschluss einer Versicherung, die im Falle eines Tauchunfalls die anfallenden Kosten übernimmt (z.B. DAN, Aquamed, DiveAssure), verpflichtend.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass, Visa-, Zoll, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung der Reise geändert werden.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.
13. Allgemeines
13.1 Alle Angaben in unseren Flyern und Internetseiten entsprechen dem Stand der Drucklegung.
13.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
13.3 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß „personopplysningsloven“ gegen jegliche missbräuchliche Verwendung geschützt.
13.4 Tritt die Northern Explorers AS nur als Vermittler auf, so gelten zusätzlich zu unseren AGB die Reisebedingungen des vermittelten und auf der Rechnung namentlich genannten Veranstalters.